Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten
Das, was die Kosten im Gesundheitswesen senken sollte, hat sich ins Gegenteil verkehrt: die Festbetragsregelung. Vor zwei Jahrzehnten schon eingeführt, wurde diese Regelung auf immer mehr Präparate ausgeweitet. Die Einführung eines Festbetrages für Medikamente sollte die Pharmafirmen zwingen, die Präparate günstiger anzubieten. Alle Kosten, die über dem festgelegten Betrag liegen, werden nicht mehr durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn der Patient also das teurere Originalpräparat statt des günstigeren Generikums (günstigeres Nachahmerprodukt) einnehmen will, muss er die Differenz zwischen dem Preis und dem Festbetrag selbst zahlen. Dabei kann es sich bei einigen Präparaten um bis zu 30 Euro Mehrkosten handeln. Je nachdem, wie häufig man dieses Medikament braucht, können die Kosten moderat oder hoch ausfallen.
Gerade wurde diese Regelung um einige Medikamente erweitert, so dass immer mehr Patienten erhöhte Zuzahlungen leisten müssen, wenn sie nicht auf das Originalpräparat verzichten wollen oder können. Auch wenn immer wieder betont wird, dass die Generika gleich gut sind und die gleiche Dosierung haben, ist oft die Zusammensetzung der für die Herstellung benötigten Zusatzstoffe eine andere. An diesen können dann die Verträglichkeit und die Wirkung scheitern, so dass es in der Praxis immer wieder vorkommt, dass Patienten dem Arzt von Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten berichten. Gerade dies macht aber den Unterschied aus. Für Betroffene, die endlich ein Medikament gefunden haben, das ihnen sehr gut hilft, gibt es keinen Ausweg. Sie müssen die erhöhten Kosten übernehmen, damit sie weiterhin die Therapiesicherheit haben. In jedem Jahr werden neue Medikamente in die Regelung mit einbezogen, so dass die Anzahl stetig steigt.
Die Verschärfung der Festbetragsregelung sorgt für großen Unmut und Verunsicherung bei den Patienten. Gerade die Verbraucherzentralen und andere Anlaufstellen für gesetzlich Versicherte verzeichnen einen Ansturm von verzweifelten Anrufen. Viele gesetzlich Versicherte verstehen den Zusammenhang nicht und sind empört über die ausufernden Zahlungen.
Bei den betroffenen Patienten kommt der Sinn der Festbetragsregelung meist leider nicht an. Sie spüren nur, dass sie immer höhere Zahlungen in der Apotheke leisten müssen. Für viele ist dies manchmal schon schwer genug zu schultern, aber die erweiterte Zuzahlung ist oft nicht tragbar. So gibt es Patienten, die eigentlich schon befreit sind, weil sie durch ihre hohen Medikamentenkosten oder eine chronische Erkrankung belastet sind. Aber die Differenz vom Festbetrag zum Originalpräparat müssen sie komplett selbst tragen, weil dies von den Krankenkassen nicht als „gesetzliche Zuzahlung“ anerkannt wird. So zählen diese Zahlungen nicht in die Befreiung mit hinein und verbleiben ganz allein beim Patienten. Die einzige Möglichkeit die Kosten anzugeben, wäre bei der Steuererklärung in der Spalte „Besondere Belastungen“. Da kann aber nur ein Teil der Kosten abgesetzt werden, weil auch hier ein prozentualer Mindestsatz besteht, den der Betroffene selbst tragen muss.
So verpufft die angestrebte Wirkung der Festbetragsregelung für die Patienten, aber nicht für die Krankenkassen. Denn diese sparen auf Kosten der Versicherten.