Krankenkassen kritisieren IGeL
Zuerst einmal: Was ist IGeL? Das ist ein Kurzwort für individuelle Gesundheitsleistungen, also Kosten, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen. Ärzte bieten IGeL an, damit sie neben den Kassen- und Privatpatienten eine weitere Zahlungsquelle generieren können. Privatleistungen werden bekanntlich viel besser honoriert. Ein weiterer Grund ist sicherlich auch, dass immer mehr Leistungen der Krankenkassen eingeschränkt werden. Das Paradebeispiel für eine solche Kürzung in der Gebührenordnung ist die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung, kurz: Check up.
Vor einigen Jahren war der Gesundheits-Check up noch viel umfangreicher. Es wurden verschiedene Blutwerte bestimmt, die wirklich einer Vorsorge gleichkamen. Außerdem wurde von der Krankenkasse die Anfertigung eines EKGs übernommen. Dann, im Zuge einer Reform, wurden die Blutwerte für den Check up auf zwei beschränkt. Dabei handelt es sich nur noch um den Blutzucker und das Cholesterin. Das EKG wurde gestrichen, außer der Arzt stellte in der Vorsorgeuntersuchung fest, dass das Herz einer genaueren Überprüfung bedarf. Bei so zusammengestrichenen Leistungen kann man kaum von einer umfassenden Vorsorgeuntersuchung sprechen. Aus diesem Grund boten viele Praxen einen Zusatz-Check up an, der unter die IGeL-Leistungen fällt. Dies ist den Krankenkassen schon seit Einführung derselben ein Dorn im Auge. Nun fordern sie gar eine Sperre der IGeL-Leistungen. Sie sind der Meinung, dass dies unnötige Untersuchungen sind, die den Patienten aufgenötigt werden. Gernot Kiefer vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen ist der Ansicht, dass es sich nicht „um medizinische Hilfe für Kranke“ handelt. Das kann in einigen Fällen sogar stimmen. Trotz allem bleibt es doch dem mündigen Versicherten überlassen, welche Untersuchungen er selbst tragen will. Wenn er nämlich unbedingt wissen möchte, wie es aufgrund familiärer Vorbelastung um seinen Gesundheitszustand bestellt ist, kann man dies nicht als nutzlos bezeichnen.
Die Frage ist doch, warum die Krankenkassen vehement gegen die IGeL-Leistungen vorgehen, wenn sie selbst immer wieder Positionen aus der Gebührenordnung streichen? Was will man verschleiern? Fakt ist, Patienten fragen nach, warum der Arzt IGeL anbietet. Mit der Begründung, dass die Krankenkasse den Check up ausgedünnt hat, ist so mancher Patient in der Praxis konfrontiert worden. Einige Versicherte versuchen auch, diese IGeL-Rechnung bei der Krankenkasse erstatten zu lassen. Damit steht die Kasse als Buhmann da, wenn sie die Übernahme ablehnt. Ob dies ein Grund für den Eifer der gesetzlichen Krankenkassen ist, IGeL sperren zu lassen?
Mit der Begründung verhindern zu wollen „kranken Menschen fragwürdige Leistungen unterzujubeln“, ist es nicht auf den Punkt gebracht. Denn IGeL werden häufig als Vorsorgeleistungen, also für eigentlich gesunde Versicherte, angeboten.
Nun fordert der Spitzenverband der Krankenkassen, dass Patienten in ein IGeL-Angebot erst nach 24 Stunden Bedenkzeit einwilligen dürfen. Dies soll nicht gelten, wenn der Patient selbst nach diesen Angeboten fragt. Weiterhin soll ein schriftlicher Vertrag über die Leistungen abgeschlossen werden, der den Patienten über Alternativen unterrichtet und auf das Für und Wider der Untersuchung hinweist. Das hört sich zwar stark nach Gängelung der Patienten an, aber soll in ein geplantes Gesetz der schwarz-gelben Regierung aufgenommen werden. Dieses Gesetz ist zur Stärkung der Patientenrechte gedacht.
Unbestritten ist, dass die Ärzte durch die individuellen Gesundheitsleistungen ihre Einnahmen deutlich erhöht haben. Man spricht von einem 50prozentigen Zuwachs in den letzten 6 Jahren. Man darf dabei aber auch nicht vergessen, dass die Krankenkassen in den letzten Jahren ebenfalls kräftig in die Geldbörse der Versicherten gegriffen haben, weil sie durch schlechtes Wirtschaften immer wieder am Rande der Pleite waren. So gesehen passt es nicht recht ins Bild, wenn sie sich jetzt gegen IGeL stark machen.