Patientenverfügung
Leider ist das Leben oftmals unfair und es kann urplötzlich zu Schicksalsschlägen kommen.
Schwere Krankheiten oder auch Unfälle können unvorhergesehen und plötzlich in das Leben von Menschen treten. Die Entscheidungen – gerade auch bei Langfrist-Koma-Patienten – was mit dem Betroffenen „gemacht“ werden soll, sind selten leicht. Soll man sich von der geliebten Person trennen, um sie zu erlösen, oder weil das Weiterleben weder für die betroffene Person selbst, noch für die Angehörigen und Freunde Sinn macht, oder soll so weitergelebt werden?
Um den Betroffenen die Entscheidungen im Fall der Fälle abzunehmen, gibt es so genannte Patientenverfügungen. Durch Patientenverfügungen kann bereits im Vorfeld festgelegt werden, welche medizinische Mittel gewünscht sind und welche auf keinen fall angewandt werden sollen.
Die Patientenverfügung ist nicht nur eine Hilfe für die Patienten selbst und die Freunde und Angehörigen, sondern auch für die Ärzte.
Welche Rahmenbedingungen für Patientenverfügungen gibt es?
Um garantieren zu können, dass eine möglichst gute Vorsorge zustande kommt, so sollten bestimmte Formalitäten für die Patientenverfügung eingehalten werden. Die Patientenverfügung sollte daher notariell beglaubigt und regelmäßig aktualisiert werden. Wichtig beim Erstellen der Patientenverfügung ist auch, dass die Patientenverfügung systematisch aufgebaut ist. So gibt es im Fall der Fälle keine Missverständnisse, man sollte die Phrasen in der Patientenverfügung nicht interpretieren können, diese sollten klar und deutlich sein.