Sterbehilfe wird erleichtert
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat letzte Woche bezüglich der Sterbehilfe ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Nun ist die Abstellung der lebenserhalteden Maßnahmen von Patienen welche im irreversiblen Koma liegen erlaubt. Zuvor wurde dies stets verboten.
Ein Anwalt war auf Todschlag angeklagt, da er seiner Mandantin geraten hatte den Schlauch für die künstliche Ernährung ihrer Mutter zu durchtrennen. Der Anwalt wurde vom Bundesgerichtshof freigesprochen. Die 76-Jährige Mutter hatte vor ihrer schweren Hirnblutung ihrer Tochter mitgeteilt, dass sie niemals und auf keinen Fall nur noch an Schläuchen hängen wolle. Sogar der behandelnde Arzt riet dazu die lebensverlängerden Maßnahmen nicht mehr fortzusetzten. Aber die Leitung des Pflegeheims der Patientin wollte die Ernährungseinstellung nicht zulassen. Nachdem die Tochter den Ernährungsschlauch der der Mutter durchtrennt hatte ließ die Heimleitung die Magensonde neu legen. Zwei Wochen später starb die 76-jährige Patienten eines natürlichen Todes.
Das Heim hätte kein Recht gehabt sich über das Selbstbestimmungsrecht der Patientin zu wiedersetzten. Das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde auch von den Parteien der evangelischen Kirche und der Bundesregierung begrüßt.
Die katholische Kirche reagierte zurückhaltend, die Deutschte Hospitz-Stiftung äußerte sich eher kritisch. Es werde auch von Ärzten befürchtet, dass die Angehörigen der Patienten nun eventuell eigenmächtig vorgehen könnten.