Novial Verhütung mit der Pille
Monografie zu Novial, Novial ist Verschreibungspflichtig.
Indikationen:
Orales Kontrazeptivum.
Kontraindikationen:
Kombinierte orale Kontrazeptiva dürfen unter folgenden Umständen nicht eingenommen bzw. müssen unverzüglich abgesetzt werden, wenn während der Einnahme eine der folgenden Situationen eintritt:
– Bestehende oder vorausgegangene venöse oder arterielle Thrombosen (z.B. tiefe Beinvenenthrombose, Lungenembolie, Myokardinfarkt, cerebrovaskuläre Ereignisse)
– Bestehende oder vorausgegangene Prodrome einer Thrombose (z.B. transitorische ischämische Attacken, Angina pectoris)
– bekannten Prädispositionen für venöse oder arterielle Thrombosen wie z.B. Resistenz gegen Aktiviertes Protein C, Antithrombin-III-, Protein C- und Protein S-Mangelerscheinungen sowie Hyperhomocysteinämie und Antikörper gegen Phospholipide
– Diabetes mellitus mit Gefässveränderungen
– Das Vorliegen eines schweren Risikofaktors oder mehrerer Risikofaktoren für eine venöse oder arterielle Thrombose
– Bestehende oder vorausgegangene schwere Lebererkrankung, solange abnorme Leberfunktionsparameter bestehen
– Bestehende oder vorausgegangene benigne oder maligne Lebertumoren
– Bestehende oder vermutete maligne Erkrankungen des Genitales oder der Mammae, wenn diese sexualhormonabhängig sind
– Endometriumhyperplasie
– Nicht abgeklärte vaginale Blutungen
– Schwangerschaft (bestehend oder vermutet)
– Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder Hilfsstoffe des Arzneimittels. Warnhinweise: Wenn eine der folgenden Erkrankungen/Risikofaktoren vorliegt, muss gemeinsam mit der potentiellen Anwenderin vor Verordnung eines kombinierten oralen Kontrazeptivums eine sorgfältige, individuelle Nutzen-Risiko-Bewertung erfolgen. Tritt während der Anwendung eine der genannten Erkrankungen bzw. einer der Risikofaktoren erstmals auf oder verstärken bzw. verschlechtern sich bestehende Erkrankungen/Risikofaktoren, sollte sich die Anwenderin an ihren Arzt wenden. Er wird entscheiden, ob die Einnahme des Präparates unterbrochen werden sollte. 1. Venöses und arterielles Thromboembolierisiko:
– Jede Behandlung mit kombinierten oralen Kontrazeptiva (KOK) beinhaltet das erhöhte Risiko des Auftretens einer venösen Thromboembolie (VTE) verglichen mit der Nicht-Anwendung. Die geschätzte VTE Inzidenz liegt bei 5-10 pro 100 000 Frauenjahre bei Nicht-Anwenderinnen. Das zusätzliche Risiko einer VTE ist bei Erstanwendung von kombinierten oralen Kontrazeptiva im ersten Behandlungsjahr am grössten. Dieses erhöhte Risiko einer VTE unter Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva ist jedoch geringer als bei einer Schwangerschaft (60 Fälle pro 100 000 Schwangerschaften). Eine VTE mit tödlichem Ausgang wurde in 1-2% der Fälle berichtet.
– In mehreren epidemiologischen Studien wurde berichtet, dass Frauen, welche mit KOK bestehend aus Ethinylestradiol (meist in einer Dosis von 30 Mikrogramm) und einem Gastagen wie z.B. Desogestrel behandelt wurden, ein erhöhtes VTE-Risiko im Vergleich zu Frauen aufweisen, die KOK mit weniger als 50 Mikrogramm Ethinylestradiol und dem Gestagen Levonorgestrel anwenden.
– Bei Handelspräparaten, welche 30 Mikrogramm Ethinylestradiol in Kombination mit Desogestrel oder Gestoden enthalten, wurde das relative VTE-Risiko im Vergleich zu Handelspräparaten, welche weniger als 50 Mikrogramm Ethinylestradiol in Kombination mit Levonorgestrel enthalten, auf 1,5
-2,0 geschätzt. Die Inzidenz des Auftretens einer VTE für Levonorgestrelhaltige Kombinationen von oralen Kontrazeptiva mit weniger als 50 Mikrogramm Ethinylestradiol liegt bei ca. 20 pro 100 000 Frauen-Anwendungsjahre. Für das Arzneimittel beträgt die Inzidenz ca. 30-40 pro 100 000 Frauen
-Anwendungsjahre, was 10-20 zusätzlichen Fällen pro 100 000 Frauen-Anwendungsjahre entspricht. Die Auswirkung des relativ erhöhten Risikos auf die Anzahl zusätzlicher Fälle ist im ersten Jahr einer erstmaligen KOK-Anwendung am grössten – dann, wenn das VTE-Risiko bei allen diesen Arzneimitteln am höchsten ist. Folgende Faktoren erhöhen das Risiko für venöse Thromboembolien:
– Zunehmendes Alter
– Familiäre Vorbelastung (d.h. eine venöse oder arterielle thromboembolische Erkrankung bei einem Geschwisteroder Elternteil in relativ jungen Jahren). Bei Verdacht auf eine erbliche Prädisposition muss vor einer eventuellen Verordnung eines oralen Kontrazeptivums der Ratschlag eines Spezialisten eingeholt werden.
– Adipositas (Body Mass Index >= 30 kg/m^2)
– Längerfristige Immobilisierung, grössere chirurgische Eingriffe, jeder chirurgische Eingriff an den Beinen sowie schwere Verletzungen. In diesen Fällen sollten kombinierte orale Kontrazeptiva abgesetzt (bei geplanten chirurgischen Eingriffen mindestens 4 Wochen vorher) und die Einnahme frühestens 2 Wochen nach vollständiger Remobilisierung wieder aufgenommen werden.
– Sowie möglicherweise Varikose bzw. spontan auftretende oberflächliche Thrombophlebitis. Es herrscht kein Konsens über die mögliche Rolle dieser Krankheitsbilder in der Ätiologie der tiefen Venenthrombose.
– Die Anwendung von Kombinationen oraler Kontrazeptiva im Allgemeinen ist mit einem erhöhten Risiko für den akuten Myocardinfarkt (AMI) bzw. Schlaganfall verbunden, dieses Risiko wird stark durch andere Risikofaktoren mitbeeinflusst (z.B. Rauchen, erhöhter Blutdruck und Alter). Diese Ereignisse treten selten auf. Es wurde nicht untersucht, wie das Arzneimittel das Risiko von Myocardinfarkten modifiziert. Folgende Faktoren erhöhen das Risiko für arterielle Thromboembolien:
– Zunehmendes Alter
– Rauchen (mit steigendem Nikotinkonsum und zunehmendem Alter steigt das Risiko weiter an, insbesondere bei Frauen jenseits des 35. Lebensjahres)
– Dyslipoproteinämie
– Adipositas (Body Mass Index >= 30 kg/m^2)
– Hypertonie
– Herzklappenerkrankung
– Vorhofflimmern
– Familiäre Vorbelastung (z.B. arterielle Thrombosen bei Geschwistern oder Eltern in verhältnismässig jungen Jahren). Bei Verdacht auf eine erbliche Prädisposition muss vor einer eventuellen Verordnung eines hormonalen Kontrazeptivums der Ratschlag eines Spezialisten eingeholt werden.
– Äusserst selten wurde unter kombinierten oralen Kontrazeptiva auch über Thrombosen in anderen Blutgefässen, z.B. in Leber-, Mesenterial-, Nieren- oder Netzhautvenen bzw.
-arterien, berichtet. Ob deren Auftreten in einem Zusammenhang mit der Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva steht, konnte bislang nicht eindeutig geklärt werden.
– Zu den möglichen Symptomen einer venösen und/oder arteriellen Thrombose gehören u.a.: Unilaterale Beinschmerzen und/oder
-schwellungen; plötzlich auftrende heftige Schmerzen im Brustkorb mit oder ohne Ausstrahlen in den linken Arm; unvermittelt auftretende Atemnot; plötzlich auftretender Husten; ungewöhnliche, starke und persistierende Kopfschmerzen; plötzlicher partieller oder vollständiger Verlust des Sehvermögens; Diplopie; undeutliche Sprache oder Aphasie; Vertigo; Kollaps mit oder ohne fokalem Anfall; plötzlich in einer Körperhälfte bzw. in einem Körperteil auftretendes Schwächegefühl oder starke Gefühllosigkeit; motorische Störungen; akutes Abdomen.
– Das im Wochenbett erhöhte thromboembolische Risiko muss berücksichtigt werden
– Andere Erkrankungen, die mit kardiovaskulären Störungen assoziiert werden, sind u.a.: Diabetes mellitus, systemischer Lupus erythematodes, hämolytisch-urämisches Syndrom, chronisch
-entzündliche Darmerkrankungen (M. Crohn, Colitis ulcerosa) und Sichelzellenanämie.
– Eine zunehmende Häufigkeit bzw. Schwere von Migräne, was möglicherweise ein Prodrom zerebrovaskulärer Störungen sein könnte, kann Grund für das sofortige Absetzen eines kombinierten oralen Kontrazeptivums sein.
– Biochemische Faktoren, die eventuell auf eine angeborene oder erworbene Neigung zu venösen oder arteriellen Thrombosen hindeuten, sind u.a.: aktivierte Protein-C-(APC)-Resistenz, hyperhomocysteinämie, Mangel an Antithrombin-III, Protein C- oder Protein S-Mangel sowie positive Phospholipid-Antikörper (Anti-Cardiolipin-Antikörper, LE-Antikörper).
– Bei der Nutzen-Risiko-Bewertung sollte berücksichtigt werden, dass die adäquate Behandlung einer Erkrankung das damit verbundene Thromboserisiko vermindert, und dass eine Schwangerschaft ein höheres Thromboserisiko birgt als die Einnahme kombinierter oraler Kontrazeptiva. 2. Tumorerkrankungen:
– Unter Langzeiteinnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva wurde in einigen epidemiologischen Untersuchungen über ein erhöhtes Zervixkarzinom-Risiko berichtet. Inwieweit dieses allerdings durch das Sexualverhalten oder andere Faktoren, wie etwa Humanpapillomaviren (HPV), mit beeinflusst ist, wird weiterhin kontrovers beurteilt.
– Eine Metaanalyse von 54 epidemiologischen Studien hat ergeben, dass das relative Risiko der Diagnosestellung eines Mammakarzinoms bei Frauen, die kombinierte orale Kontrazeptiva einnehmen, geringfügig erhöht (RR=1,24) ist. Nach Absetzen kombinierter oraler Kontrazeptiva sinkt das erhöhte Risiko kontinuierlich und verschwindet innerhalb von 10 Jahren. Da Mammakarzinome bei Frauen vor dem 40. Lebensjahr selten sind, ist bei Frauen, die ein kombiniertes orales Kontrazeptivum einnehmen oder bis vor kurzem eingenommen haben, die zusätzlich diagnostizierte Anzahl an Mammakarzinomen im Verhältnis zum Mammakarzinom-Gesamtrisiko gering. Diese Studien liefern keine Hinweise auf eine Kausalität. Die beobachtete Risikoerhöhung kann sowohl auf eine bei Anwenderinnen von kombinierten oralen Kontrazeptiva frühzeitige Erkennung als auch auf biologische Wirkungen von kombinierten oralen Kontrazeptiva oder auf beide Faktoren gemeinsam zurückzuführen sein. Mammakarzinome bei Frauen, die ein kombiniertes orales Kontrazeptivum eingenommen haben, waren zum Zeitpunkt der Diagnosestellung tendenziell weniger weit fortgeschritten als bei Frauen, die nie ein kombiniertes orales Kontrazeptivum eingenommen haben.
– In seltenen Fällen wurde unter Anwendung von kombinierten oralen Kontrazeptiva über das Auftreten von gutartigen und noch seltener bösartigen Lebertumoren berichtet. In Einzelfällen haben diese Tumoren zu lebensbedrohlichen intraabdominalen Blutungen geführt. Kommt es unter der Einnahme kombinierter oraler Kontrazeptiva zu starken Schmerzen im Oberbauch, zu einer Lebervergrösserung oder zu Hinweisen auf intraabdominale Blutungen, muss differentialdiagnostisch ein Lebertumor in Erwägung gezogen werden. 3. Sonstige Erkrankungen:
– Bei Frauen mit bestehender oder familiärer Hypertriglyzeridämie ist unter der Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva möglicherweise mit einem erhöhten Pankreatitis-Risiko zu rechnen.
– Obwohl unter der Anwendung von kombinierten oralen Kontrazeptiva relativ häufig über geringfügigen Blutdruckanstieg berichtet wird, sind klinisch relevant erhöhte Blutdruckwerte selten. Es gibt keinen gesicherten Zusammenhang zwischen der Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva und Hypertonie. Kommt es jedoch unter Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva zu einer deutlichen Blutdruckerhöhung, sollten diese abgesetzt und eine antihypertensive Behandlung eingeleitet werden. Die neuerliche Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva kann erwogen werden, sobald sich die Blutdruckwerte unter antihypertensiver Behandlung normalisiert haben.
– Über Auftreten oder Verschlechterung folgender Erkrankungen wurde sowohl bei Schwangeren als auch unter Anwendung von kombinierten oralen Kontrazeptiva berichtet, doch lassen die verfügbaren Daten keine klaren kausalen Schlüsse zu: Cholestatischer Ikterus und/oder Pruritus; Cholelithiasis; Porphyrie; systemischer Lupus erythematodes; hämolytisch
-urämisches Syndrom; Chorea minor; Herpes gestationis; Otosklerose
-bedingter Hörverlust.
– Akute und chronische Leberfunktionsstörungen können ein Absetzen von kombinierten oralen Kontrazeptiva erforderlich machen, bis sich die Leberfunktionsparameter wieder normalisiert haben. Beim Wiederauftreten eines cholestatischen Ikterus, der erstmalig während einer Schwangerschaft oder während einer früheren Einnahme von Sexualsteroidhormonen aufgetreten ist, müssen kombinierte orale Kontrazeptiva abgesetzt werden.
– Obwohl es unter der Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva zu einer Beinflussung der peripheren Insulinresistenz und der Glukosetoleranz kommen kann, scheint eine Änderung des Therapieschemas bei Diabetikerinnen nicht erforderlich. Dennoch sollten Frauen mit Diabetes, die kombinierte orale Kontrazeptiva einnehmen, sorgfältig überwacht werden.
– M. Crohn und Colitis ulcerosa können im Zusammenhang mit der Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva auftreten.
– Insbesondere bei Frauen mit anamnestisch bekanntem Chloasma gravidarum kann es gelegentlich zu einem Chloasma kommen. Bei Chloasma-Neigung sind daher unter der Anwendung von kombinierten oralen Kontrazeptiva Sonnenlicht und UV-Strahlung zu meiden. Bei Raucherinnen, die östrogen-gestagenhaltige Arzneimittel anwenden, besteht ein erhöhtes Risiko, an zum Teil schwerwiegenden Folgen von Gefässveränderungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall) zu erkranken. Das Risiko nimmt mit zunehmendem Alter und steigendem Zigarettenkonsum zu. Frauen, die älter als 30 Jahre sind, sollen deshalb nicht rauchen, wenn sie östrogen-gestagenhaltige Arzneimittel einnehmen.
Schwangerschaft und Stillzeit:
– Kombinierte orale Kontrazeptiva dürfen während einer Schwangerschaft nicht eingenommen werden. In umfangreichen epidemiologischen Untersuchungen fand sich weder ein erhöhtes Risiko für Missbildungen bei Kindern, deren Mütter vor der Schwangerschaft kombinierte orale Kontrazeptiva eingenommen hatten, noch eine teratogene Wirkung bei versehentlicher Einnahme von kombinierten oralen Kontrazeptiva in der Frühschwangerschaft.
– Die Laktation kann durch kombinierte orale Kontrazeptiva beeinflusst werden, da sie die Menge der Muttermilch reduzieren und deren Zusammensetzung verändern können. Mit der Einnahme oraler Kontrazeptiva sollte daher erst nach dem Abstillen begonnen werden. Zwar können geringe Mengen der kontrazeptiv wirksamen Steroide und/oder deren Metaboliten in die Milch gelangen, Hinweise auf nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit des Kindes liegen jedoch nicht vor.
Anwendung und Dosierung:
Die Filmtabletten sind in der auf der Packung angegebenen Reihenfolge täglich möglichst zur gleichen Tageszeit mit ausreichend Flüssigkeit einzunehmen. Hierbei wird an 21 aufeinanderfolgenden Tagen täglich eine Filmtablette eingenommen. Begonnen wird mit der Einnahme der gelben Filmtabletten über 7 Tage, dann folgen die roten über 7 Tage und schliesslich die weissen Filmtabletten über weitere 7 Tage. Vor jeder weiteren Packung ist jeweils ein 7tägiges einnahmefreies Intervall einzulegen, während dessen es üblicherweise zu einer Entzugsblutung kommt. Diese beginnt normalerweise 2 bis 3 Tage nach der letzten Tabletteneinnahme und kann noch andauern, wenn bereits mit der nächsten Packung begonnen wird. Art und Dauer der Anwendung: A. Beginn der Einnahme:
– Frauen, die im letzten Monat keine hormonalen Kontrazeptiva eingenommen haben: Mit der Filmtabletteneinnahme ist am 1. Tag des normalen Menstruationszyklus (also am 1. Tag der Regelblutung) zu beginnen. Ein Beginn ist auch vom 2. bis 5. Tag an möglich, wobei während der ersten 7 Tage der Tabletteneinnahme im 1. Zyklus die zusätzliche Anwendung eines mechanischen Verhütungsmittels empfohlen wird.
– Umstellung von einem anderen kombinierten oralen Kontrazeptivum: Mit der Einnahme des Arzneimittelsl ist vorzugsweise am folgenden Tag nach der letzten Einnahme des bisher eingenommenen kombinierten oralen Kontrazeptivums, spätestens jedoch am Tag nach dem üblichen einnahmefreien Intervall bzw. der Placebophase des vorhergehenden kombinierten oralen Kontrazeptivums zu beginnen.
– Umstellung von einem Gestagenmonopräparat (Minipille, Injektion, Implantat): Die Umstellung von der Minipille kann an jedem beliebigen Tag erfolgen, von einem Implantat am Tag der Entfernung und von einem Injektionspräparat zum Zeitpunkt, an dem die nächste Injektion fällig wäre. In all diesen Fällen ist während der ersten 7 Tage der Tabletteneinnahme zusätzlich ein mechanisches Verhütungsmittel anzuwenden.
– Nach einem Abort im 1. Trimenon: Mit der Einnahme des Arzneimittels kann sofort begonnen werden. Zusätzliche Verhütungsmassnahmen sind in diesem Fall nicht erforderlich.
– Nach einer Geburt oder einem Abort im 2. Trimenon: Mit der Einnahme des Arzneimittels sollte zwischen dem 21. und 28. Tag nach einer Geburt oder einem Abort im 2. Trimenon begonnen werden. Bei einem späteren Beginn ist an den ersten 7 Tagen der Tabletteneinnahme zusätzlich ein mechanisches Verhütungsmittel anzuwenden. Hat in der Zwischenzeit bereits Geschlechtsverkehr stattgefunden, ist vor dem Beginn der Einnahme eine Schwangerschaft auszuschliessen oder die erste Monatsblutung abzuwarten. B. Vorgehen bei vergessener Tabletteneinnahme:
– Wird innerhalb von 12 Stunden nach dem üblichen Einnahmezeitpunkt bemerkt, dass die Einnahme einer Filmtablette vergessen wurde, soll die Filmtablette sofort eingenommen werden. Alle darauffolgenden Filmtabletten sind dann wieder zur gewohnten Tageszeit einzunehmen. Der kontrazeptive Schutz ist dann nicht eingeschränkt.
– Wurde die Tabletteneinnahme länger als 12 Stunden über den üblichen Einnahmezeitpunkt hinaus vergessen, ist möglicherweise kein vollständiger Konzeptionsschutz mehr gegeben. Für das Vorgehen bei vergessener Tabletteneinnahme gelten die folgenden zwei Grundregeln: 1. Die Einnahme darf nicht länger als 7 Tage unterbrochen werden. 2. Eine regelmässige Einnahme über mindestens 7 Tage ist erforderlich, um wirkungsvoll die Hypothalamus-Hypophysen-Ovar-Achse zu unterdrücken. Daraus ergibt sich in Abhängigkeit von der Einnahmewoche folgendes Vorgehen: 1. Einnahmewoche (gelbe Filmtabletten): Die vergessene Filmtablette soll sofort eingenommen werden, sobald die vergessene Einnahme bemerkt wird
– auch dann, wenn dadurch knapp hintereinander 2 Filmtabletten einzunehmen sind. Die darauffolgenden Filmtabletten sollen zur gewohnten Zeit eingenommen werden. Während der nächsten 7 Tage ist zusätzlich ein mechanisches Verhütungsmittel, wie z.B. ein Kondom, anzuwenden. Hat in den vorausgegangenen 7 Tagen bereits Geschlechtsverkehr stattgefunden, muss die Möglichkeit einer Schwangerschaft berücksichtigt werden. Je mehr Filmtabletten vergessen wurden und je näher dies am regelmässigen einnahmefreien Intervall lag, desto grösser ist das Risiko einer Schwangerschaft. 2. Einnahmewoche (rote Filmtabletten): Die vergessene Filmtablette soll sofort eingenommen werden, sobald die vergessene Einnahme bemerkt wird
– auch dann, wenn dadurch knapp hintereinander 2 Filmtabletten einzunehmen sind. Die darauffolgenden Filmtabletten sollen zur gewohnten Zeit eingenommen werden. Vorausgesetzt, dass an den 7 vorangegangenen Tagen eine regelmässige Einnahme erfolgte, ist keine zusätzliche Anwendung eines mechanischen Verhütungsmittels erforderlich. War dies nicht der Fall oder wurden mehr als 1 Filmtablette vergessen, ist während der nächsten 7 Tage zusätzlich ein mechanisches Verhütungsmittel anzuwenden. 3. Einnahmewoche (weisse Filmtabletten): Es besteht in Anbetracht des bevorstehenden einnahmefreien Intervalls ein erhöhtes Schwangerschaftsrisiko, das aber bei entsprechender Anpassung des Einnahmemodus verringert werden kann. Wird eine der beiden folgenden Einnahmemöglichkeiten angewendet, sind keine zusätzlichen kontrazeptiven Massnahmen erforderlich, sofern die Einnahme an den 7 Tagen vor der ersten ausgelassenen Filmtablette regelmässig erfolgte. Andernfalls sollte die erste der beiden Einnahmemöglichkeiten befolgt und während der nächsten 7 Tage zusätzlich ein mechanisches Verhütungsmittel angewendet werden. 3.1. Die vergessene Filmtablette soll sofort eingenommen werden, sobald die vergessene Einnahme bemerkt wird
– auch dann, wenn dadurch knapp hintereinander 2 Filmtabletten einzunehmen sind. Die weiteren Filmtabletten sollen zur gewohnten Zeit eingenommen werden. Mit der Einnahme der Filmtabletten aus der nächsten Packung ist unmittelbar nach Ende der aktuellen Packung, d.h. ohne Einhaltung des einnahmefreien Intervalls, fortzufahren. Es wird dabei wahrscheinlich nicht zur üblichen Entzugsblutung bis zum Aufbrauchen dieser zweiten Packung kommen. Es können aber gehäuft Durchbruchblutungen bzw. Schmierblutungen während der Tabletteneinnahme auftreten. 3.2. Alternativ kann die weitere Einnahme von Filmtabletten aus der aktuellen Packung abgebrochen werden. Nach einem einnahmefreien Intervall von bis zu 7 Tagen, einschliesslich jener Tage, an denen die Einnahme vergessen wurde, wird die Einnahme mit Filmtabletten aus der nächsten Packung fortgesetzt. Sollte es nach vergessener Einnahme im nächsten regulären einnahmefreien Intervall zu keiner Entzugsblutung kommen, muss die Möglichkeit einer Schwangerschaft in Betracht gezogen werden. C. Verhalten bei Erbrechen: Bei Erbrechen innerhalb von 3 bis 4 Stunden nach der Tabletteneinnahme ist die Resorption möglicherweise unvollständig. In diesem Fall ist gemäss den Anleitungen unter ‘Vorgehen bei vergessener Tabletteneinnahme’ (siehe oben) zu verfahren. Wenn das gewohnte Einnahmeschema beibehalten werden soll, muss die zusätzlich einzunehmende Filmtablette aus einer anderen Packung eingenommen werden. D. Verschiebung der Menstruation: Die Verschiebung der Menstruation ist keine Indikation für das Arzneimittel. Um die Menstruation in Ausnahmefällen zu verschieben, ist die Einnahme mit den weissen Filmtabletten aus der nächsten Packung ohne einnahmefreies Intervall fortzusetzen. Dabei kann die Menstruation längstens 7 Tage, d.h. bis zum Ende der zweiten Packung, hinausgezögert werden. Während dieser Zeit kann es zu Schmier- und Durchbruchblutungen kommen. Die regelmässige Einnahme des Arzneimittels wird dann nach dem üblichen 7tägigen einnahmefreien Intervall fortgesetzt. Der Beginn der Menstruation im nächsten Zyklus kann auf einen anderen Wochentag vorgezogen werden, indem das einnahmefreie Intervall beliebig verkürzt wird. Je kürzer das einnahmefreie Intervall ist, desto unwahrscheinlicher kommt es zu einer Entzugsblutung bzw. desto häufiger können während der Einnahme der nächsten Packung Schmier
– bzw. Durchbruchblutungen auftreten (ähnlich wie beim Hinausschieben der Menstruation)
Haltbarkeit und Lagerung:
Nicht über 30°C in der Originalverpackung lagern.
Eigenschaften:
Das Arzneimittel ist ein Dreistufenpräparat zur oralen Kontrazeption:
– jede gelbe Filmtablette enthält 0,050 mg Desogestrel und 0,035 mg Ethinylestradiol
– jede rote Filmtablette enthält 0,100 mg Desogestrel und 0,030 mg Ethinylestradiol
– jede weisse Filmtablette enthält 0,150 mg Desogestrel und 0,030 mg Ethinylestradiol.
Nebenwirkungen:
Schwerwiegende Nebenwirkungen: siehe Warnhinweise unter Gegenanzeigen. Unerwünschte Wirkungen, ohne Angabe der Häufigkeit:
– Spannungsgefühl bzw. Schmerzen in der Brust, Brustdrüsensekretion.
– Kopfschmerzen, Migräne, Veränderungen der Libido, depressive Verstimmungen.
– Beschwerden beim Tragen von Kontaktlinsen.
– Übelkeit, Erbrechen.
– Veränderungen des Vaginalsekrets.
– Verschiedene Hautreaktionen (z.B. Erythema nodosum, Erythema multiforme, Photosensibilität, Hautausschlag).
– Flüssigkeitsretention, Gewichtsveränderungen, Überempfindlichkeitsreaktionen.