ADHS-Medikamente im Urlaub nur mit Auslandsbescheinigung
Die medikamentöse Behandlung von Kindern mit ADHS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom – Hyperaktivität) Medikamenten (Wirkstoff Methylphenidat) sollte auch im Urlaub fortgesetzt werden. Jedoch muß für ADHS Arzneimittel (BtmG) eine Bescheinigung in der Reiseapotheke mitgeführt werden, damit es keine Probleme am Flughafen aufgrund des Betäubungsmittelgestztes gibt. Für die meisen europäschen Reiseziele ist ein Formular durch den Arzt, welches durch das Gesundheitsamt oder die oberste Gesundheitsbehörde des Bundeslandes beglaubigt werden muss, ausreichend. Welche Unterlagen jedoch genau benötigt werden ist von Reisedauer und -ziel abhängig. Bei Reisen unter 30 Tagen in Ländern des Schengener Abkommens (z.B. Spanien, Italien, Griechenland) reicht eine beglaubigte Bescheiniung des Arztes aus. Bei der Reise in andere Staaten ist auf jeden Fall empfohlen ein englisches Dokument mit einer Übersicht in welchem Land welches Dokument mitzuführen ist. Im Zweifeslfall können die genauen Bestimmungen des betreffenden Reiselandes in der Botschaft eingeholt werden.
Weitere Informationen zu Auslandsreisen mit ADHS-Medikamenten, und das PDF Formular zum Download finden Sie bei mehr-vom-tag.de.