Behindertenausweis
Menschen mit einem Handicap oder gar einer enormen körperlichen Behinderung haben Anspruch auf einen Behindertenausweis. Wer einen Behindertenausweis besitzt hat einige Sonderrechte und, sofern verschiedene Merkzeichen gegeben sind, so genannte Nachteilsausgleiche. Hierunter zählen z.B. kostenlose Fahrten im öffentlichen Nahverkehr, Steuervergünstigungen und andere Vorteile.
Je nach Grad der Behinderung bekommt man einen Schwerbehindertenausweis (ab GdB 50) oder einen Feststellungsbescheid (ab GdB 20) Liegt der festgestellte Grad der Behinderung unter 20, gibt es weder Bescheinigung noch Ausweis. Der Grad der Behinderung dient als Maß für die Schwere der körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen und deren Auswirkungen in den verschiedenen Bereichen des Lebens. Er besagt nichts über die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz und ist unabhängig vom ausgeübten Beruf.
Wer einen Antrag auf einen Behindertenausweis stellen möchte, sollte dies tun, wenn feststeht, dass man mit einer dauerhaften Behinderung, Einschränkung, Schädigung oder Erkrankung konfrontiert ist. Das Antragsformulare für einen Behindertenausweis bekommt man direkt bei den Versorgungsämtern, den Bezirksämtern. Dieser Antrag muss ausgefüllt und, wenn möglich, mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Art der Behinderung versehen sein. In dem Antrag sollten Sie alle Einschränkungen und Beschwerden ausführlich erklären. Es empfiehlt sich den Hausarzt sowie die Fachärzte vorab von dem Antrag zu einem Behindertenausweis zu informieren.