Elternunterhalt
Manchmal geht es leider schneller als gedacht, z.b. ein Schlaganfall und Mutter oder Vater müssen ins Seniorenheim. In den meisten Fällen decken heutzutage bei den enorm hohen Altersheimkosten die Rente der Eltern und auch das zusätzliche Pflegegeld die monatlichen Kosten nicht ab. In diesem Fall besagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass “Verwande in gerader Linie” sich im Fall der Fälle wie hier im Beispiel, für den Unterhalt aufkommen müssen. Die Sozialämter treten dann an die Kinder der Eltern im Senorienheim heran und können diese zur Kasse bitten. Sind mehrere Geschwister vorhanden, so wird das Elterngeld aufgeteilt und jeder zahlt einen Anteil.
Ein Selbstbehalt von 1400 Euro netto stehen dem Zahlendem jedoch immer zu und dem Ehepartner 1050 Euro. Bei Mehrverdienern wird also auf jeden Fall Elternunterhalt eingefordert, es gibt aber auch Freibeträge für Elternunterhalt, z.B. für eigenen Kinder, je nach deren Alter, werden Freibeträge auf den Elternunterhalt erteilt. Ebenso kann die zu Zahlende Summe ein vorhandener Kredit auf eine eigene Immobilie oder eine vorhandene freiwillige Altersvorsorge mindern. Aktuelle Elternunterhalts Sätze können Sie auf den Internetseiten einiger Gerichte nachlesen, sehr bekannt ist für Elternunterhalt Schonvermögen, Elternunterhalt Berechnung etc. die Düsseldorfer Tabelle.
Geht es um den Elternunterhalt werden die finanzielle Auskünfte per Fragenbogen der Behörde eingeholt und je nach verdienst die Zahlungen auf alle Kinder der Eltern verteilt. Es kann laut Einkommen schon mal vorkommen, dass ein Kind 0% zahlt, ein Kind z.b. 30% und das Kinde welches am meisten verdient dann 70% des Elternunterhalts übernehmen muss.
In einem bekannten Fall gab es Streit um die Zahlung des Elternunterhaltes, da der Sohn für seine 90 jährige Mutter aufkommen sollte, welche ihn vor 40 jahren aus dem Elternhaus geschmissen hatte und seither keine Kontankt mehr zwischen beiden bestand. Der Sohn möchte nun klagen und könnte auch gewinnen oder zumindeste eine Zahlungsminderung erreichen. Solche Ausnahmefälle sollten sie auf jedem Fall dem Sozialamt mitteilen.