Organtransplantationen – mehr Spendenbereitschaft per Gesetz?
Vor einigen Tagen beriet der Bundestag über eine Gesetzesänderung zur Organspende. In diesem Zusammenhang sollen die Krankenkassen ihren Versicherten Informationsmaterial und Spenderausweise zusenden. Anders als zunächst geplant, soll es keine Verpflichtung zur Erklärung der Organspendebereitschaft geben. Damit bleibt es bei einer freiwilligen Selbstauskunft der Krankenkassenmitglieder. Patientenverbände hatten gegen eine Verpflichtung zur Angabe der Spendenbereitschaft protestiert, weil dies die Freiheit der Bürger einschränken würde. Unterschwellig mögen es trotzdem viele Menschen als Druck empfinden, wenn man immer wieder argumentiert, durch die mangelnde Spendenbereitschaft würden jedes Jahr viele Patienten sterben. Dabei sterben die Menschen an einer Grunderkrankung, nicht am Organmangel. Weiterhin ist geplant, die Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) vermerken zu lassen. Technisch wird dies aber nicht vor 2017 möglich werden. Kliniken sollen einen Transplantationsbeauftragten stellen, damit eine bessere Koordination möglich wird.
Außerdem soll in dem neuen Gesetz verankert werden, dass die Krankenkasse des Organempfängers die Transplantationskosten übernehmen muss. Bei Lebendspenden ist eine Entgeltfortzahlung für den Spender im Gespräch. So soll die Spendenbereitschaft erhöht werden. Die auch von Wissenschaftlern geäußerten Zweifel am Konstrukt „Hirntod“, der eine Phase des Sterbens (aber nicht wirklich der Tod) ist, können mit dem Gesetzentwurf nicht ausgeräumt werden.
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