Schwangerschaft und Kostenbeteiligungs-Befreiung
Schwangere Frauen sollen in Zukunft von einer Kostenbeteiligung befreit werden, wenn in der Schwangerschaft Komplikationen auftreten. Laut KVG wird bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft und Geburt eine Kostenbeteiligung berechnet. Nach enger Rechtsprechung des Versichungsgerichts wird jedoch die Kostenbeteiligung erlassen, wenn während der Geburt oder Schwangerschaft Komplikationen auftreten.
Begründet wird diese Entscheidung dadurch, dass Frauen mit unverschuldeten Schwangerschafts-Komplikationen nicht auch noch durch hohe Krankenhauskosten etc. “bestraft” werden sollen. (Bild von Vitanet)