Zuzahlungsbefreite Medikamente
Zuzahlungsbefreite Medikamente sind teilweise ab dem 01. Juli 2006 in der Apotheke erhältlich. Das verordnete Medikament muss allerdings in eine bestimmte Wirkstoffgruppe gehören oder der Hersteller muß Ihr Medikament zu einem bestimmten Preis anbieten. Ihre Krankenkasse kann auf die Zuzahlung verzichten wenn der Einkaufspreis des Fertigarzneimittels, incl. MWSt 30 Prozent unter dem sogenannten Festbetrag liegt. Die Krankenkassen befreien also nur Medikamente von der Zuzahlung, wenn sich auch nach Wegfall Ihrer Zuzahlung eine Einsparung für die Kasse ergiebt. Polizei- und Postbeamtenkrankenkassen sind von der Zuzahlungsbefreiung aber komplett ausgeschlossen.
Es ist noch nicht geklärt, ob und welche Hersteller ihre Preise so senken, dass sich eine Zuzalungsbefreiung gergiebt. Z.B. die Firma Hexal hat noch gar keine Medikamentenbefreiungen herausgegeben, dies wird wohl noch ca. 2 Wochen dauern. Bis dahin gilt die Zuzahlung 10% des Arzneimittelverkaufspreises (aber zwischen 5 und 10 Euro), wie gehabt.